AGBS
Mondell Fotografie - Lisa Wornart - Stand Februar 2026
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Mondfell Fotografie / Lisa Wornart durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Outdoor-Fotografie.
Sie gelten auch auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
1. AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
1.1 Ein Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung (z.B. E-Mail)
- Textform ( z.B. WhatsApp)
- mündliche Vereinbarung (z.B. telefonisch oder persönlich)
- oder durch konkludentes Handeln (z.B. Wahrnehmung eines vereinbarten Termins)
1.2 Mit der Terminvereinbarung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
1.3 Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie beiderseits bestätigt wurden - unabhängig davon, ob die Bestätigung schriftlich oder mündlich erfolgte.
1.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform ( E-Mail oder WhatsApp), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.5 Die Fotografin ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Hilfspersonen einzubinden.
2. PREISE, HONAR & FÄLLIGKEIT
2.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise gemäß Angebot oder individueller Absprache. Eventuell anfallende Nebenkosten ( z.B. Reisekosten, Parkgebühren, Miete speziell gewünschter Accessoires, etc.) sind- sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - vom Auftraggeber zu tragen. Materialkosten für im gebuchten Paket enthaltene Leistungen sind im jeweiligen Paketpreis enthalten. Auf ausdrückliche Zusatzprodukte (z.B. Fotodrucke, Wandbilder, Alben oder sonstige individuelle Anfertigungen) gelten als gesonderte Leistung und werden separat gerechnet.
2.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Euro.
2.3 Alle Preise verstehen sich gemäß §19 UStG als Kleinunternehmerin ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
2.4 Das vereinbarte Honorar ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung ist spätestens 7 Werktage nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Fotografin berechtigt, die Durchführung des Shootings bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Wird die Zahlung auch nach angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist die Fotografin berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.6 Bei kurzfristigen Buchungen ( weniger als 7 Kalendertagen vor dem Termin) ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung fällig.
2.7 Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht Anspruch auf Durchführung des Shootings sowie auf Übergabe der bearbeiteten Bilddateien.
2.8 Offensichtliche Rechen- & Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Berichtigung, auch bei bereits erstellten Rechnungen.
2.9 Nachbestellungen sowie Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Angebot enthalten sind, stellen eigenständige Zusatzleistungen dar und werden gesondert gerechnet. Der hierfür in Rechnung gestellte Betrag ist innerhalb 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Lieferung oder Zusatzleistungen besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang des hierfür geschuldeten Betrages.
3. STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
3.1 Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Shooting-Termin kostenfrei möglich. Voraussetzung ist, dass ein Ersatztermin innerhalb von 8 Wochen vereinbart wird. Erfolgt eine Terminverschiebung später als 14 Kalendertage vor dem Termin, wird eine Ausfallpauschale gemäß der Stornierungsreglung fällig, sofern kein Ersatztermin vereinbart wurde. Ein Anspruch auf eine Terminverschiebung besteht nur einmal. Weitere Verschiebungen gelten als Stornierung.
3.2 Stornierung durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierung bei der Fotografin. Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallhonorare fällig:
- bis 28 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
- 27 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Gesamthonorars
- 14 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Gesamthonorars
- ab 6 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Gesamthonorars
Bereits entstandene Nebenkosten (z.B Reisekosten, Locationmiete, gebuchte Fremdleistungen) sind in voller Höhe zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.3 Krankheit
Bei krankheitsbedingter Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin kann gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung einmalig ein Ersatztermin angeboten werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3.4 Ausfall durch die Fotografin
Kann der Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
4.0 WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS
4.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der First abgesendet wird. Der Widerruf ist in Textform an die im Impressum angegebene Kontaktadresse zu richten.
4.2 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückerstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
5.0 GESTALUNGSFREIHEIT
5.1 Die Fotografin erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer künstlerischen und technischen Gestaltungsfreiheit. Bildauffassung, Bildkomposition, Perspektive, Lichtführung, Farbgestaltung sowie Art und Umfang der Bildbearbeitung unterliegen dem kreativen Ermessen der Fotografin.
5.2 Der Auftraggeber ist mit dem fotografischen Stil der Fotografin vertraut und erkennt diesen mit der Buchung des Shootings ausdrücklich an. Hierzu zählen insbesondere Aufnahmen mit natürlichem Licht, selektiver Schärfe (z. B. durch Offenblende), bewusster Unschärfe, Körnung, individueller Farbgebung sowie stilistischer Bildbearbeitung. Abweichungen von einer technisch durchgehend scharfen oder farbneutralen Darstellung stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem künstlerischen Stil der Fotografin entsprechen.
5.3 Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
5.4 Die Auswahl der zur Verfügung gestellten Aufnahmen erfolgt durch die Fotografin. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, sämtliche während eines Shootings entstandenen Bilder herauszugeben. Die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdateien (RAW-Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber trifft seine endgültige Bildauswahl aus dieser Vorauswahl.
5.5 Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen, die über die übliche Bildbearbeitung hinausgehen, können hierfür zusätzliche Kosten berechnet werden.
6. RAHMENBEDINGUNGEN BEI SHOOTINGS
6.1 Bei Tierfotografie ist das Verhalten des Tieres nicht vollständig vorhersehbar. Die Fotografin übernimmt keine Garantie für bestimmte Posen, Blickrichtungen oder Reaktionen des Tieres. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Tier gesund, haftpflichtversichert und ausreichend beaufsichtigt ist. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
6.2 Bei Outdoor-Shootings können Witterungs- und Lichtverhältnisse Einfluss auf die Durchführung und das Ergebnis haben. Ein Anspruch auf Durchführung bei bestimmten Wetterbedingungen besteht nicht. Ist das Shooting aufgrund extremer Witterungsbedingungen objektiv nicht möglich oder unzumutbar, wird ein Ersatztermin vereinbart.
6.3 Erscheint der Auftraggeber verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die Shootingzeit entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Preisnachlass entsteht.
6.4 Die Fotografin ist berechtigt, das Shooting aus Sicherheitsgründen abzubrechen, insbesondere wenn Personen, Tiere oder das Equipment gefährdet werden. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Abbruch nicht von der Fotografin verschuldet ist. (z.B. aufgrund fahrlässigem Verhalten)
6.5 Während des Shootings ist das Fotografieren durch Begleitpersonen nur nach vorheriger Absprache gestattet.
7. BILDNIS- & PERSÖNLICHKEITSRECHT
7.1 Bei Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, gelten die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) sowie die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Veröffentlichung von Bildnissen erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person bzw. bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
7.2 Im Falle eines Widerrufs werden zukünftige Veröffentlichungen unterlassen. Bereits gedruckte oder veröffentlichte Materialien bleiben hiervon unberührt.
7.3 Personen, die lediglich als unwesentliches Beiwerk im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG erscheinen, begründen keinen gesonderten Vergütungsanspruch.
7.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass anwesende Begleitpersonen über mögliche Aufnahmen informiert sind. Eine Namensnennung des Auftraggebers oder abgebildeter Personen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
8. ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Bereitstellung der Bilder abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Bilder schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
8.2 Eine Nachbesserung durch Dritte ohne vorherige Zustimmung der Fotografin ist ausgeschlossen.
8.3 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
8.4 Die Fotografin bewahrt die digitalen Bilddateien für einen Zeitraum von 3 Monaten nach dem Fototermin auf. Eine darüberhinausgehende Archivierung ist nicht geschuldet. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung. Innerhalb dieser 3 Monate sind Nachbestellungen noch möglich.
8.5 Mit Bereitstellung der Dateien zum Download geht die Gefahr des Datenverlustes auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Sicherung der gelieferten Dateien selbst verantwortlich. Für Datenverlust nach Bereitstellung übernimmt die Fotografin keine Haftung
8.6 Die Haftung der Fotografin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.7 Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung bzw. den Auftragswert begrenzt.
8.8 Die Teilnahme an einem Fotoshooting erfolgt auf eigene Gefahr.
8.9 Der Auftraggeber ist für sich selbst, seine Begleitpersonen sowie mitgebrachte Tiere verantwortlich. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die während des Shootings entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fotografin beruhen.
8.10 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm, seinen Begleitpersonen oder seinen Tieren keine Gefährdung für Personen, Tiere oder Sachen ausgeht.
8.11 Für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, haftet ausschließlich der Halter.
8.12 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Fotografin beruhen.
9. LIEFERUNG
9.1 Die Lieferung der bearbeiteten Bilddateien erfolgt über eine Online-Galerie. Der Downloadlink wird dem Auftraggeber über die im Auftrag angegebenen Kontaktdaten (z. B. E-Mail oder WhatsApp) übermittelt.
9.2 Die Bearbeitungszeit beginnt mit Auswahl der zu bearbeitenden Bilder durch den Auftraggeber.
9.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu 4 Wochen ab Bildauswahl. In Ausnahmefällen (z. B. bei hohem Arbeitsaufkommen oder Krankheit) kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 6 Wochen verlängern.
9.4 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
10. URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE
10.1 Die Fotografin ist Urheberin der erstellten Bildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
10.2 Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bilddateien.
10.3 Das Nutzungsrecht umfasst die private Nutzung der Bilder. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbung, gewerbliche Social-Media-Profile, Verkaufsplattformen oder sonstige gewerbliche Zwecke) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
10.4 Bei Veröffentlichung der Bilder im Internet oder in sozialen Medien ist die Fotografin - soweit technisch möglich - in angemessener Weise als Urheberin zu nennen. (z. B. durch Namensnennung oder Verlinkung).
10.5 Die Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Bilder (z. B. durch Filter, Farbveränderungen, Collagen oder sonstige digitale Manipulationen) ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin nicht zulässig.
10.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet.
10.7 Die Herausgabe von unbearbeiteten Bilddateien (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.
10.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
11. EIGENWERBUNG & VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
11.1 Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bildwerke für eigene Präsentationszwecke (z. B. Website, Portfolio, Social Media oder Printmedien) zu verwenden.
11.2 Bei Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich mit Einwilligung der betroffenen Person bzw. bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter.
11.3 Bei Aufnahmen von Tieren ist eine gesonderte Einwilligung zur Veröffentlichung nicht erforderlich.
11.4 Der Auftraggeber kann der Verwendung einzelner Bilder aus berechtigten Gründen schriftlich widersprechen.
12. GUTSCHEINE
12.1 Gutscheine können für Fotoshootings oder andere angebotene Leistungen erworben werden.
12.2 Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Frist angegeben ist.
12.3 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
12.4 Gutscheine sind übertragbar.
12.5 Der Gutscheinwert wird auf die jeweils zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Preise angerechnet. Eventuelle Differenzbeträge sind vom Auftraggeber zu zahlen.
12.6 Restbeträge werden nicht ausgezahlt, können jedoch bei einem weiteren Termin angerechnet werden.
12.7 Bei Verlust des Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Fotografin.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.